Da ist was dran, aber eigentlich funktioniert das nur, wenn man eine "Streckung" des Gehalts mit dem Spieler vereinbaren kann.
Jain. Gleiches Prinzip greift bei Ablöse, die Investition halt auf mehrere Jahre abschreiben. Siehe Enzo, Murdyk als aktuelle Beispiele.
Das stimmt, die Frage an der Stelle ist, gilt das dann auch für Vertragsverlängerungen oder nur bzgl. der Vertragslänge bei Unterschrift?
Bsp.: Spieler hat für fünf Jahre unterschrieben und 32 Mio. € Ablöse gekostet. Dann ist die Abschreibung mit 6,4 Mio. in den Büchern kalkuliert.
Jetzt verlängert man im dritten Vertragsjahr um drei weitere Jahre - also insgesamt 8 Jahre Vertrag beim Verein.
Werden dann aus den 6,4 Mio. rückwirkend 4 Mio. €?
ich hoffe, du verstehst worauf ich hinaus will?
Durch die superlangen Verträge bei Enzo und Co. hat man die gestreckten Werte gleich in der Bilanz.
In meinen Beispielen wurde ja nachträglich die Gehälter angepasst und die Bilanz "frisiert".
Denn es ist klar: Muss ich einem Spieler über vier Jahre 40 Mio. Gehalt zahlen, dann ist es besser dem Spieler zwei Jahre mehr zum gleichen Gesamtvolumen zu geben, denn dann habe ich einen positiven Effekt in der Buchhaltung (bei vier Jahren 10 Mio. pro Jahr, bei sechs Jahren 6,7 Mio. pro Jahr).
Verlängere ich mit dem Spieler zu gleichen Gehaltskonditionen per anno gewinne ich rein gar nichts.