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Borussias Jugend

12.07.2017 - 16:55 Uhr
Borussias Jugend |#2061
05.05.2024 - 16:22 Uhr
Du hast vom unfähigen Kirch gesprochen
Übrigens musste er danach mit Bloch einen Außenverteidiger für die Innenverteidigung bringen, da mit Dasbach und Catkaya die beiden anderen Innenverteidiger verletzt sind
Vielleicht hätte er Digberekou auch ausgewechselt bei entsprechenden Alternativen
Borussias Jugend |#2062
05.05.2024 - 16:54 Uhr
Eigentlich hättest du auch noch Khadraoui als Innenverteidiger gehabt. Der hat bisher allerdings nur ein Spiel gemacht, daher wahrscheinlich die Unsicherheit
Borussias Jugend |#2063
05.05.2024 - 18:57 Uhr
Uwakhonye junior laut TM nur Vertrag bis 30.06.24 ....

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"was kümmert es die Eiche, wenn sich die Sau an ihr reibt "
Borussias Jugend |#2064
05.05.2024 - 20:35 Uhr
Zitat von Arize11
Uwakhonye junior laut TM nur Vertrag bis 30.06.24 ....


Die Hälfte der Jugendspieler hat nur Vertrag bis 2024.

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Woanders isses auch Scheiße.
Borussias Jugend |#2065
06.05.2024 - 00:27 Uhr
Zitat von Arize11
Uwakhonye junior laut TM nur Vertrag bis 30.06.24 ....


Dürfen laut den Regeln nur für 3 Jahre sein. Wenn jetzt einer für die U17 geholt wird, läuft dessen Vertrag auch bei der U19 aus. Nur als Beispiel. Früher hat Borussia mit Verlängerungsoption gearbeitet, die sind aber für rechtswidrig erklärt worden.

Bei U19 Spieler wird es eh eng. Weil 19 jährige nicht mehr in der U19 spielen dürfen. Wären z.b. Gerhardt oder Dimmer nächste Saison bereits draußen. Zumindest bei Gerhardt hoffe ich doch, dass man ihm einen Profivertrag gibt und wegen Spielpraxis verleiht. Habe den zwar erst 2 x gesehen, ist aber ein recht auffälliger, der ins Auge sticht.

Beim jüngeren Uwakhonye ist es so, dass er 2015 zur Borussia Jugend kam. 3 Jahre Vertrag bis 2018. Da war er 8, unglaublich. Als dann der Vertrag auslief, machte man den nächsten, der lief bis 2021. Dann den nächsten bis 2024. Erst 2022 kam er von der Jugend zu den Junioren in die U17. Da er mit 16 noch bis 2027 in der U19 spielberechtigt ist, müßte sein nächster Vertrag bis 2027 dann gehen. Es muß immer wieder ein neuer Vertrag geschlossen werden, max. 3 Jahre Laufzeit.

Bin mir jetzt zwar nicht 100% sicher, aber nach den Rechtssprechungen sind Vertragsverlängerungen während der Laufzeit nicht möglich, da der Vertrag sonst über die 3 Jahre gehen würde.

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Dirk Schuster: „Mentalität schlägt Qualität“
Borussias Jugend |#2066
06.05.2024 - 13:25 Uhr
Zitat von effe2007
Zitat von Arize11

Uwakhonye junior laut TM nur Vertrag bis 30.06.24 ....


Dürfen laut den Regeln nur für 3 Jahre sein. Wenn jetzt einer für die U17 geholt wird, läuft dessen Vertrag auch bei der U19 aus. Nur als Beispiel. Früher hat Borussia mit Verlängerungsoption gearbeitet, die sind aber für rechtswidrig erklärt worden.

Bei U19 Spieler wird es eh eng. Weil 19 jährige nicht mehr in der U19 spielen dürfen. Wären z.b. Gerhardt oder Dimmer nächste Saison bereits draußen. Zumindest bei Gerhardt hoffe ich doch, dass man ihm einen Profivertrag gibt und wegen Spielpraxis verleiht. Habe den zwar erst 2 x gesehen, ist aber ein recht auffälliger, der ins Auge sticht.

Beim jüngeren Uwakhonye ist es so, dass er 2015 zur Borussia Jugend kam. 3 Jahre Vertrag bis 2018. Da war er 8, unglaublich. Als dann der Vertrag auslief, machte man den nächsten, der lief bis 2021. Dann den nächsten bis 2024. Erst 2022 kam er von der Jugend zu den Junioren in die U17. Da er mit 16 noch bis 2027 in der U19 spielberechtigt ist, müßte sein nächster Vertrag bis 2027 dann gehen. Es muß immer wieder ein neuer Vertrag geschlossen werden, max. 3 Jahre Laufzeit.

Bin mir jetzt zwar nicht 100% sicher, aber nach den Rechtssprechungen sind Vertragsverlängerungen während der Laufzeit nicht möglich, da der Vertrag sonst über die 3 Jahre gehen würde.


Natürlich sind Vertragsverlängerungen jederzeit möglich, du darfst im neuen Vertrag nur weiterhin nicht länger als 3 Jahren unterschreiben. So hätte Josi letzten Sommer bspw. bis 2026 unterschreiben können oder in diesem Jahr bis 2027. Es steht einer Verlängerung also nichts im Wege, abgesehen von einer Einigung zwischen Spieler und Verein. Ich denke der Knackpunkt wird hier sein, dass der Spieler einen ersten Profivertrag und keinen weiteren Fördervertrag unterschreiben möchte.

Zum Thema Vertragsoptionen bei Minderjährigen:
In der Theorie hast du absolut, denn die Klauseln in den Verträgen sind anfechtbar. Der Rest des Vertrages bleibt aber stets gültig und solange keine Partei die Klausel anfechtet, hat diese auch Gültigkeit. Daher werden diese Klauseln in Deutschland und generell auf der Welt trotz der Anfechtbarkeit weiterhin verwendet, im Vertrauen darauf, dass keine Partei die Klausel anfechten wird. Die Wahrscheinlich ist auch sehr gering, dass sich ein solcher Prozess zieht, Geld kostet und schlechte Publicity für Spieler und Verein bringt und der Spieler im Worst Case bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens nicht eingesetzt wird. Alles etwas tricky.
Borussias Jugend |#2067
06.05.2024 - 15:41 Uhr
Zitat von louplex
Zitat von ElHuracan

Ein Polanski hat wie jeder Trainer eine gewünschte Art Fußball zu spielen und passt sich dann damit dem Kader an. Dass er sich Umständen anpassen kann, das hat er dieses Jahr mit unserer zweiten Mannschaft gezeigt.
Ich traue ihm deutlich eher zu mit unserer ersten Mannschaft Fortschritte zu erzielen, als einem Trainer, der mit einem Großteil der Startelf des diesjährigen Meisters auf Platz 17 entlassen wurde und es diese Saison hinbekommt uns mit einem katastrophalen Punkteschnitt in den Abstiegskampf zu führen.

Aber wieso traust du das Polanski zu? Hat er nicht gerade erst den Abstieg in der Regionalliga verhindert, nachdem er in der ersten Saison Dritter wurde? Spricht jetzt irgendwie nicht für eine super Entwicklung.


Ich führe das mal hier weiter, da es ja primär um Polanski geht.

Wie bereits von einem anderen User erwähnt, wurde bei der U23 ein tatsächlicher Umbruch vollzogen.
Zuvor war das Ziel vorne mitspielen und so gut wie möglich abschließen zu wollen. Diese Saison entschied man sich jedoch die Philosophie hinter der U23 zu ändern und primär auf eigene Jugendspieler zu setzen und diese an den Herren-Fußball heranzuführen.

Von den 19 Spielern mit den meisten Einsatzminuten aus 22/23 haben uns 11 verlassen.
An Herren-Fußballern wurde lediglich Julian Korb zurückgeholt. Ansonsten kamen lediglich U19-Spieler und Jonathan Foss (vom Akademieverein Brügges)
Wieder vorne mitzuspielen, das war nie möglich, aber auch gar nicht das Ziel.

Ich finde diese Saison sogar beachtlicher als die letzte, in der man punktgleich mit dem 2. abschloss. Mit einem runderneuerten, deutlich schwächeren Kader hat er nach einen guten Endspurt jetzt zwei Spieltage vor Schluss den Klassenerhalt fest gemacht. Dazu in der letzten Phase gezeigt, dass er eine löchrige Defensive stabilisiert bekommt.
Wie gesagt, ich bin mir sicher, dass es risikolosere Optionen statt Polanski gibt. Er hat noch nie auf Profi-Niveau gecoacht, das ist Fakt. Nach den letzten beiden Saisons kann ich mir jedoch gut vorstellen, dass das mit ihm funktionieren kann.
Dass wir ihn uns für die 1. Mannschaft „heranzüchten“, das ist ja ein offenes Geheimnis.
Borussias Jugend |#2068
06.05.2024 - 22:07 Uhr
Zitat von bayern777
Zitat von effe2007

Zitat von Arize11

Uwakhonye junior laut TM nur Vertrag bis 30.06.24 ....


Dürfen laut den Regeln nur für 3 Jahre sein. Wenn jetzt einer für die U17 geholt wird, läuft dessen Vertrag auch bei der U19 aus. Nur als Beispiel. Früher hat Borussia mit Verlängerungsoption gearbeitet, die sind aber für rechtswidrig erklärt worden.

Bei U19 Spieler wird es eh eng. Weil 19 jährige nicht mehr in der U19 spielen dürfen. Wären z.b. Gerhardt oder Dimmer nächste Saison bereits draußen. Zumindest bei Gerhardt hoffe ich doch, dass man ihm einen Profivertrag gibt und wegen Spielpraxis verleiht. Habe den zwar erst 2 x gesehen, ist aber ein recht auffälliger, der ins Auge sticht.

Beim jüngeren Uwakhonye ist es so, dass er 2015 zur Borussia Jugend kam. 3 Jahre Vertrag bis 2018. Da war er 8, unglaublich. Als dann der Vertrag auslief, machte man den nächsten, der lief bis 2021. Dann den nächsten bis 2024. Erst 2022 kam er von der Jugend zu den Junioren in die U17. Da er mit 16 noch bis 2027 in der U19 spielberechtigt ist, müßte sein nächster Vertrag bis 2027 dann gehen. Es muß immer wieder ein neuer Vertrag geschlossen werden, max. 3 Jahre Laufzeit.

Bin mir jetzt zwar nicht 100% sicher, aber nach den Rechtssprechungen sind Vertragsverlängerungen während der Laufzeit nicht möglich, da der Vertrag sonst über die 3 Jahre gehen würde.


Natürlich sind Vertragsverlängerungen jederzeit möglich, du darfst im neuen Vertrag nur weiterhin nicht länger als 3 Jahren unterschreiben. So hätte Josi letzten Sommer bspw. bis 2026 unterschreiben können oder in diesem Jahr bis 2027. Es steht einer Verlängerung also nichts im Wege, abgesehen von einer Einigung zwischen Spieler und Verein. Ich denke der Knackpunkt wird hier sein, dass der Spieler einen ersten Profivertrag und keinen weiteren Fördervertrag unterschreiben möchte.

Zum Thema Vertragsoptionen bei Minderjährigen:
In der Theorie hast du absolut, denn die Klauseln in den Verträgen sind anfechtbar. Der Rest des Vertrages bleibt aber stets gültig und solange keine Partei die Klausel anfechtet, hat diese auch Gültigkeit. Daher werden diese Klauseln in Deutschland und generell auf der Welt trotz der Anfechtbarkeit weiterhin verwendet, im Vertrauen darauf, dass keine Partei die Klausel anfechten wird. Die Wahrscheinlich ist auch sehr gering, dass sich ein solcher Prozess zieht, Geld kostet und schlechte Publicity für Spieler und Verein bringt und der Spieler im Worst Case bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens nicht eingesetzt wird. Alles etwas tricky.


Diese Ausbildung, Studium oder Förderverträge sind eh nicht viel wert. Das Talent kann den Vertrag jeder Zeit aus wichtigen Grund einseitig kündigen. Ab dem Moment der Kündigung, existiert er nicht mehr.

Wenn der Verein den wichtigen Grund nicht anerkennt, muß ein Gericht darüber urteilen. Stellt das Gericht fest, dass kein wichtiger Grund vorlag, hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Stellt das Gericht fest, dass es ein wichtiger Grund war, steht dem Verein auch kein Schadensersatz zu.

Fakt ist aber, kündigt der Auszubildende, Endet der Vertrag an diesem Tag.

Das ist in GB viel einfacher geregelt. Dort kann das Talent jedes Jahr zum 01.01. kündigen. Da haben aber die Verbände FIFA, UEFA und DFB auf die Rechtssprechungen reagiert und die Regel bzw. das Verbot des Abwerben eingeführt. Teils mit sehr harten Strafen. Gäbe es nicht dieses Abwerbeverbot und die meist sehr harten Strafen nicht, wären diese Ausbildungsverträge das Papier nicht wert.

Der BVB macht das recht geschickt. Der verhandelt mit den betroffenen Verein, einigt sich auf eine Ablöse und holt dann das Talent, mit Zustimmung des Vereins.

In DE ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Talente ab 17 mit einem Profivertrag auszustatten. Da macht es Borussia m.E. recht gut. Die Regeln das mit einem Vorvertrag und ab 18 unterschreibt dann der Spieler selbst den Profivertrag. Ich persönlich finde, dass dies der sicherste Weg ist, das Talent an sich zu binden.

•     •     •

Dirk Schuster: „Mentalität schlägt Qualität“
Borussias Jugend |#2069
07.05.2024 - 08:22 Uhr
Zitat von effe2007
Zitat von bayern777

Zitat von effe2007

Zitat von Arize11

Uwakhonye junior laut TM nur Vertrag bis 30.06.24 ....


Dürfen laut den Regeln nur für 3 Jahre sein. Wenn jetzt einer für die U17 geholt wird, läuft dessen Vertrag auch bei der U19 aus. Nur als Beispiel. Früher hat Borussia mit Verlängerungsoption gearbeitet, die sind aber für rechtswidrig erklärt worden.

Bei U19 Spieler wird es eh eng. Weil 19 jährige nicht mehr in der U19 spielen dürfen. Wären z.b. Gerhardt oder Dimmer nächste Saison bereits draußen. Zumindest bei Gerhardt hoffe ich doch, dass man ihm einen Profivertrag gibt und wegen Spielpraxis verleiht. Habe den zwar erst 2 x gesehen, ist aber ein recht auffälliger, der ins Auge sticht.

Beim jüngeren Uwakhonye ist es so, dass er 2015 zur Borussia Jugend kam. 3 Jahre Vertrag bis 2018. Da war er 8, unglaublich. Als dann der Vertrag auslief, machte man den nächsten, der lief bis 2021. Dann den nächsten bis 2024. Erst 2022 kam er von der Jugend zu den Junioren in die U17. Da er mit 16 noch bis 2027 in der U19 spielberechtigt ist, müßte sein nächster Vertrag bis 2027 dann gehen. Es muß immer wieder ein neuer Vertrag geschlossen werden, max. 3 Jahre Laufzeit.

Bin mir jetzt zwar nicht 100% sicher, aber nach den Rechtssprechungen sind Vertragsverlängerungen während der Laufzeit nicht möglich, da der Vertrag sonst über die 3 Jahre gehen würde.


Natürlich sind Vertragsverlängerungen jederzeit möglich, du darfst im neuen Vertrag nur weiterhin nicht länger als 3 Jahren unterschreiben. So hätte Josi letzten Sommer bspw. bis 2026 unterschreiben können oder in diesem Jahr bis 2027. Es steht einer Verlängerung also nichts im Wege, abgesehen von einer Einigung zwischen Spieler und Verein. Ich denke der Knackpunkt wird hier sein, dass der Spieler einen ersten Profivertrag und keinen weiteren Fördervertrag unterschreiben möchte.

Zum Thema Vertragsoptionen bei Minderjährigen:
In der Theorie hast du absolut, denn die Klauseln in den Verträgen sind anfechtbar. Der Rest des Vertrages bleibt aber stets gültig und solange keine Partei die Klausel anfechtet, hat diese auch Gültigkeit. Daher werden diese Klauseln in Deutschland und generell auf der Welt trotz der Anfechtbarkeit weiterhin verwendet, im Vertrauen darauf, dass keine Partei die Klausel anfechten wird. Die Wahrscheinlich ist auch sehr gering, dass sich ein solcher Prozess zieht, Geld kostet und schlechte Publicity für Spieler und Verein bringt und der Spieler im Worst Case bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens nicht eingesetzt wird. Alles etwas tricky.


Diese Ausbildung, Studium oder Förderverträge sind eh nicht viel wert. Das Talent kann den Vertrag jeder Zeit aus wichtigen Grund einseitig kündigen. Ab dem Moment der Kündigung, existiert er nicht mehr.

Wenn der Verein den wichtigen Grund nicht anerkennt, muß ein Gericht darüber urteilen. Stellt das Gericht fest, dass kein wichtiger Grund vorlag, hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Stellt das Gericht fest, dass es ein wichtiger Grund war, steht dem Verein auch kein Schadensersatz zu.

Fakt ist aber, kündigt der Auszubildende, Endet der Vertrag an diesem Tag.

Das ist in GB viel einfacher geregelt. Dort kann das Talent jedes Jahr zum 01.01. kündigen. Da haben aber die Verbände FIFA, UEFA und DFB auf die Rechtssprechungen reagiert und die Regel bzw. das Verbot des Abwerben eingeführt. Teils mit sehr harten Strafen. Gäbe es nicht dieses Abwerbeverbot und die meist sehr harten Strafen nicht, wären diese Ausbildungsverträge das Papier nicht wert.

Der BVB macht das recht geschickt. Der verhandelt mit den betroffenen Verein, einigt sich auf eine Ablöse und holt dann das Talent, mit Zustimmung des Vereins.

In DE ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Talente ab 17 mit einem Profivertrag auszustatten. Da macht es Borussia m.E. recht gut. Die Regeln das mit einem Vorvertrag und ab 18 unterschreibt dann der Spieler selbst den Profivertrag. Ich persönlich finde, dass dies der sicherste Weg ist, das Talent an sich zu binden.

Meine Güte effe, wie oft willst Du uns eigentlich noch den Schmarrn hinsichtlich der einseitigen Kündbarkeit von Förder-/Ausbildungsverträgen erklären?
Diese Verträge sind in Deutschland genauso viel wert wie jeder andere geschlossene privatrechtliche Vertrag, der gegen keine Klauseln oder andere Gesetze verstößt.
Es mag Dich verwirren, aber hier in Deutschland gelten hinsichtlich des (privaten) Vertragsrechts die Vorschriften des BGB, ggf. eingeschränkt durch Sondervorschriften anderer Gesetze oder Verordnungen.

Die einseitige Kündbarkeit eines Vertrages aus wichtigem Grund gilt übrigens für alle langfristigen Verträge bzw. Dauerschuldverhältnisse.
Der Grund muss aber WICHTIG (!!!) sein.
Bei Ausbildungsverträgen gilt hier im Übrigen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier mal eine Quelle mit einem Auszug dazu:
„Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch für Azubis nur dann möglich, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (zum Beispiel unbezahlte Überstunden) oder um schwere Gesetzesverstöße wie beispielsweise Mobbing, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann aber auch vorliegen, wenn Ihnen regelmäßig Tätigkeiten übertragen werden, die nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten wurden, oder wenn Ihnen die Ausbildungsinhalte unzureichend vermittelt werden.“

Was Du meinst, ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit gem. § 22 (2) Nr. 2 BBiG, die aber auch nur möglich ist, wenn sich der Azubi für die Ausbildung in einem ANDEREN Beruf entscheidet oder sich grundsätzlich gegen eine Berufsausbildung entscheidet.
Wenn er dann tatsächlich dem selben Beruf weiter nachgeht, dann hat der bisherige Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist etwas vollkommen anderes und kaum auf die Problematik Fördervertrag/Profivertrag übertragbar.
Grundsätzlich kann natürlich jeder der Meinung sein, dass ein von ihm geschlossener Vertrag keine Gültigkeit mehr haben solle und ihn einseitig/fristlos kündigen. Das endet dann in der Regel im Rechtsstreit - und bei Arbeitsverhältnissen dann grundsätzlich damit, dass beide Parteien eine andere Lösung finden müssen.
Hat aber nullkommanichts mit Deinen Aussagen zu tun.

Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden. Habe ich hier schon einmal erläutert und in den vergangenen 4 Monaten haben sich die Regelungen nicht geändert…

Tut mir leid das Forum mit diesen juristischen Feinheiten genervt zu haben, aber solch ein Unsinn darf hier mMn nicht unkommentiert bleiben.

•     •     •

„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“ (Bertolt Brecht)
„Fußball ist wie Schach, nur ohne Würfel“ (Jan Böhmermann - Parodie auf Lukas Podolski, dem seither fälschlich dieses Zitat zugeschrieben wird).
„Die Berühmtheit manches Zeitgenossen ist unmittelbar mit der Dummheit seiner Bewunderer verbunden.“ (Heiner Geißler)
„Für die Diktatur ist Klugheit, für die Demokratie Dummheit die größte Gefahr.“ (Thomas Berger)
Borussias Jugend |#2070
07.05.2024 - 08:31 Uhr
Zitat von Hexer
Zitat von effe2007

Zitat von bayern777

Zitat von effe2007

Zitat von Arize11

Uwakhonye junior laut TM nur Vertrag bis 30.06.24 ....


Dürfen laut den Regeln nur für 3 Jahre sein. Wenn jetzt einer für die U17 geholt wird, läuft dessen Vertrag auch bei der U19 aus. Nur als Beispiel. Früher hat Borussia mit Verlängerungsoption gearbeitet, die sind aber für rechtswidrig erklärt worden.

Bei U19 Spieler wird es eh eng. Weil 19 jährige nicht mehr in der U19 spielen dürfen. Wären z.b. Gerhardt oder Dimmer nächste Saison bereits draußen. Zumindest bei Gerhardt hoffe ich doch, dass man ihm einen Profivertrag gibt und wegen Spielpraxis verleiht. Habe den zwar erst 2 x gesehen, ist aber ein recht auffälliger, der ins Auge sticht.

Beim jüngeren Uwakhonye ist es so, dass er 2015 zur Borussia Jugend kam. 3 Jahre Vertrag bis 2018. Da war er 8, unglaublich. Als dann der Vertrag auslief, machte man den nächsten, der lief bis 2021. Dann den nächsten bis 2024. Erst 2022 kam er von der Jugend zu den Junioren in die U17. Da er mit 16 noch bis 2027 in der U19 spielberechtigt ist, müßte sein nächster Vertrag bis 2027 dann gehen. Es muß immer wieder ein neuer Vertrag geschlossen werden, max. 3 Jahre Laufzeit.

Bin mir jetzt zwar nicht 100% sicher, aber nach den Rechtssprechungen sind Vertragsverlängerungen während der Laufzeit nicht möglich, da der Vertrag sonst über die 3 Jahre gehen würde.


Natürlich sind Vertragsverlängerungen jederzeit möglich, du darfst im neuen Vertrag nur weiterhin nicht länger als 3 Jahren unterschreiben. So hätte Josi letzten Sommer bspw. bis 2026 unterschreiben können oder in diesem Jahr bis 2027. Es steht einer Verlängerung also nichts im Wege, abgesehen von einer Einigung zwischen Spieler und Verein. Ich denke der Knackpunkt wird hier sein, dass der Spieler einen ersten Profivertrag und keinen weiteren Fördervertrag unterschreiben möchte.

Zum Thema Vertragsoptionen bei Minderjährigen:
In der Theorie hast du absolut, denn die Klauseln in den Verträgen sind anfechtbar. Der Rest des Vertrages bleibt aber stets gültig und solange keine Partei die Klausel anfechtet, hat diese auch Gültigkeit. Daher werden diese Klauseln in Deutschland und generell auf der Welt trotz der Anfechtbarkeit weiterhin verwendet, im Vertrauen darauf, dass keine Partei die Klausel anfechten wird. Die Wahrscheinlich ist auch sehr gering, dass sich ein solcher Prozess zieht, Geld kostet und schlechte Publicity für Spieler und Verein bringt und der Spieler im Worst Case bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens nicht eingesetzt wird. Alles etwas tricky.


Diese Ausbildung, Studium oder Förderverträge sind eh nicht viel wert. Das Talent kann den Vertrag jeder Zeit aus wichtigen Grund einseitig kündigen. Ab dem Moment der Kündigung, existiert er nicht mehr.

Wenn der Verein den wichtigen Grund nicht anerkennt, muß ein Gericht darüber urteilen. Stellt das Gericht fest, dass kein wichtiger Grund vorlag, hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Stellt das Gericht fest, dass es ein wichtiger Grund war, steht dem Verein auch kein Schadensersatz zu.

Fakt ist aber, kündigt der Auszubildende, Endet der Vertrag an diesem Tag.

Das ist in GB viel einfacher geregelt. Dort kann das Talent jedes Jahr zum 01.01. kündigen. Da haben aber die Verbände FIFA, UEFA und DFB auf die Rechtssprechungen reagiert und die Regel bzw. das Verbot des Abwerben eingeführt. Teils mit sehr harten Strafen. Gäbe es nicht dieses Abwerbeverbot und die meist sehr harten Strafen nicht, wären diese Ausbildungsverträge das Papier nicht wert.

Der BVB macht das recht geschickt. Der verhandelt mit den betroffenen Verein, einigt sich auf eine Ablöse und holt dann das Talent, mit Zustimmung des Vereins.

In DE ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Talente ab 17 mit einem Profivertrag auszustatten. Da macht es Borussia m.E. recht gut. Die Regeln das mit einem Vorvertrag und ab 18 unterschreibt dann der Spieler selbst den Profivertrag. Ich persönlich finde, dass dies der sicherste Weg ist, das Talent an sich zu binden.

Meine Güte effe, wie oft willst Du uns eigentlich noch den Schmarrn hinsichtlich der einseitigen Kündbarkeit von Förder-/Ausbildungsverträgen erklären?
Diese Verträge sind in Deutschland genauso viel wert wie jeder andere geschlossene privatrechtliche Vertrag, der gegen keine Klauseln oder andere Gesetze verstößt.
Es mag Dich verwirren, aber hier in Deutschland gelten hinsichtlich des (privaten) Vertragsrechts die Vorschriften des BGB, ggf. eingeschränkt durch Sondervorschriften anderer Gesetze oder Verordnungen.

Die einseitige Kündbarkeit eines Vertrages aus wichtigem Grund gilt übrigens für alle langfristigen Verträge bzw. Dauerschuldverhältnisse.
Der Grund muss aber WICHTIG (!!!) sein.
Bei Ausbildungsverträgen gilt hier im Übrigen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier mal eine Quelle mit einem Auszug dazu:
„Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch für Azubis nur dann möglich, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (zum Beispiel unbezahlte Überstunden) oder um schwere Gesetzesverstöße wie beispielsweise Mobbing, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann aber auch vorliegen, wenn Ihnen regelmäßig Tätigkeiten übertragen werden, die nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten wurden, oder wenn Ihnen die Ausbildungsinhalte unzureichend vermittelt werden.“

Was Du meinst, ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit gem. § 22 (2) Nr. 2 BBiG, die aber auch nur möglich ist, wenn sich der Azubi für die Ausbildung in einem ANDEREN Beruf entscheidet oder sich grundsätzlich gegen eine Berufsausbildung entscheidet.
Wenn er dann tatsächlich dem selben Beruf weiter nachgeht, dann hat der bisherige Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist etwas vollkommen anderes und kaum auf die Problematik Fördervertrag/Profivertrag übertragbar.
Grundsätzlich kann natürlich jeder der Meinung sein, dass ein von ihm geschlossener Vertrag keine Gültigkeit mehr haben solle und ihn einseitig/fristlos kündigen. Das endet dann in der Regel im Rechtsstreit - und bei Arbeitsverhältnissen dann grundsätzlich damit, dass beide Parteien eine andere Lösung finden müssen.
Hat aber nullkommanichts mit Deinen Aussagen zu tun.

Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden. Habe ich hier schon einmal erläutert und in den vergangenen 4 Monaten haben sich die Regelungen nicht geändert…

Tut mir leid das Forum mit diesen juristischen Feinheiten genervt zu haben, aber solch ein Unsinn darf hier mMn nicht unkommentiert bleiben.


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